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Ich habe immer gesagt, dass ich niemals nach Österreich wechseln würde.
-- Jürgen Wegmann auf die Frage, ob er zum FC Basel wechselt
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Nachricht |
rosgar
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Titel: Thema Integration
Verfasst am: 03.12.2004, 18:09 Uhr
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Anmeldungsdatum: 22. Nov 2004
Beiträge: 86
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leibe leute
wie wir alle wissen überall wird von und über Integration gesprochen , eigentlich seit langem etwa seit einer ewigkeit hört man so was
ist integration ein scheinbegriff oder eine realität
in welchen staaten der welt wurden die einwnderer und ausländer integriert und wie ?
was sollte man eigentlich unter integration verstehen
da das thema ziemlich heiß und ernst ist möchte ich euch bitten, eure integrative meinungen sachlich und korrekt bzw. realistisch darzustellen
bitte keine afghanische höflichkeitssprüche, bitte keine heucheleien und keine doppeldeutigkeit
schreibt ihr einfach was ihr denkt wahrhaftig, aufrichtig. denn damit kann man bzgl. integration ein reales ergebnis erzielen
ich wünsche euch einen schönen abend noch |
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emi
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Titel:
Verfasst am: 03.12.2004, 18:21 Uhr
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Anmeldungsdatum: 27. Mai 2004
Beiträge: 636
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Wie zivilisiert ist Deutschland?
Wenn es um das Kindeswohl geht, macht die Bundesregierung große Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern / Von Heiko Kauffmann
Seit 15 Jahren gibt es die UN-Kinderrechtskonvention. Trotzdem gibt es inzwischen rund 25 Millionen Jungen und Mädchen, die Flüchtlinge sind. Diejenigen, die nach Deutschland kommen, finden hier, wenn überhaupt, dann nur sehr schwer eine neue Heimat. Denn die Bundes- regierung hegt weiter Vorbehalte gegen die Konvention.
Statt einer "Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit für die Kinder der Welt" (UN-Dekade) erfahren Flüchtlingskinder und Kinder ohne deutschen Pass in Deutschland ungebrochen eine Kultur der Gewalt, behördlicher Willkür, gesetzlicher Ungleichbehandlung, politisch gewollter und gesetzlich abgesicherter Ausgrenzung und Benachteiligung. Die inzwischen über zwei Legislaturperioden andauernde Untätigkeit der Exekutive - trotz entgegenstehender eindeutiger Parlamentsbeschlüsse zur Rücknahme der Vorbehalte, trotz entgegenstehender eindeutiger Verfassungsgebote zur Abschaffung der Diskriminierung und zur Einhaltung völkerrechtlicher Bestimmungen - geht eindeutig auf das Konto des Innenministers.
Auch im gerade verabschiedeten Zuwanderungsgesetz sind die Forderungen bezüglich der besonderen Schutzbedürftigkeit von minderjährigen Flüchtlingen in keiner Weise berücksichtigt worden. Es besteht also in Deutschland ein dringender politischer und rechtlicher Handlungsbedarf.
Clearingstellen schaffen
Die Widersprüche von Rot-Grün zwischen ihren erklärten politischen Zielen in der Oppositionszeit und ihrem tatsächlichen Handeln mit entsprechenden Verlautbarungen in Regierungsverantwortung spiegeln sich exemplarisch im Umgang mit dem so genannten Clearingverfahren wider. Mit dieser Forderung brachte Pro Asyl keineswegs ein neues Gremium in das Petitionsverfahren ein, sondern den unter allen Fachorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und Jugendämtern unstrittigen Standard für einen sozial- und entwicklungspädagogisch angemessenen und kindgemäßen Umgang mit Flüchtlingskindern. So hatten die "Liga" der Wohlfahrtsverbände und die Landesjugendämter nach langen Debatten schon Anfang der 90er Jahre einvernehmlich die Einrichtung von Clearingstellen in allen Bundesländern gefordert.
FR online exklusiv
In der Netzausgabe der Frankfurter Rundschau finden Sie exklusiv auch die ungekürzte Fassung dieser Dokumentation.
Die SPD brachte in der Opposition noch im Wahljahr am 12. März 1998 einen Antrag "Kindergerechtes Verfahren für unbegleitete ausländische Minderjährige" in den Deutschen Bundestag ein, in dem sie u.a. die Durchführung eines Clearingverfahrens vorschlägt: "... muss bei allen Maßnahmen, die hilfsbedürftige Kinder betreffen, das Kindeswohl als vorrangiger Gesichtspunkt berücksichtigt werden." Die damalige innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Cornelia Sonntag-Wolgast, forderte mit diesem Antrag einen "besseren Schutz für minderjährige Flüchtlinge" ein: "Die SPD-Bundestagsfraktion hält es für ... unerlässlich, den Schutz und die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen zu gewährleisten. ..." (ebenda, Pressemitteilung der SPD vom 12. März 1998)
Während Innenminister Manfred Kanther (CDU) Anfragen zum Clearingverfahren von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskindern stets als "nicht akzeptabel" und als "Aufforderung zur illegalen Zuwanderung" brüsk zurückwies, nähert sich die Diktion der SPD-Innenpolitiker in Regierungsverantwortung erstaunlich den "Bausteinen" aus der Kanther-Ära an - entgegen allen Beschlusslagen von SPD-Parteitagen, den Versprechungen gegenüber Menschenrechts-, Kinder- und Fachorganisationen, wider besserer Einsichten während der Oppositionszeit und gegen die Abmachungen im Koalitionsvertrag.
Härtefälle vermeiden
Dass sich die gravierenden Auffassungsunterschiede zwischen CDU und SPD in Regierungsverantwortung völlig verwischen, zeigt die Antwort des von Otto Schily geführten Innenministeriums auf die Petition von Pro Asyl zur Rücknahme der Erklärungen und zur vollen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Auf die Forderung von Pro Asyl nach einem Clearingverfahren erklärt Dr. Gerold Lehnguth, Ministerialdirektor im BMI: "Die generelle Einreisegestattung bei Minderjährigen und die Übertragung dieser Aufgabe auf so genannte ‚Clearingstellen' stünde mit der geltenden Rechtslage nicht im Einklang. Sie führte bezüglich asylsuchender unbegleiteter Minderjähriger dazu, dass entgegen deren Sinn und Zweck Flughafen- und Drittstaatenregelung keine Anwendung mehr finden. ... Das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz enthalten für unbegleitete minderjährige Ausländer keine Sonderbestimmungen bezüglich der Voraussetzungen für die Einreisegewährung."
Keine Sonderbestimmungen, keine Ausnahme von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen - genau hier liegt das Problem. Der Innenminister und die Ausländerbehörden setzen das Ausländer- und Asylrecht absolut und missachten eben dadurch das Gebot des Artikel 3 Kinderrechtskonvention, bei allen staatlichen Maßnahmen, Gesetzesinitiativen und in der Verwaltungspraxis dem Kindeswohl besonderen Vorrang einzuräumen. Sie verstecken sich hinter dem Einwand, die Kinderrechtskonvention sei kein unmittelbar anwendbares Recht und ignorieren dabei völlig, dass es sich bei Artikel 3 um so genanntes self-executing law handelt, das einer weiteren Transformation in das deutsche Recht nicht bedarf.
Wenn die asylrechtlichen Regelungen nicht im Einklang mit dem Kindeswohl stehen, dann gehört nicht das Kindeswohl ignoriert - wie der Innenminister meint - sondern die Gesetze, Verfahren und Erlasse gehören geändert, die dem Kindeswohl entgegenstehen. Jede deutsche Behörde, auch jede Ausländerbehörde und jeder Innenminister, haben die Pflicht, Härtefälle - nicht nur im Individualinteresse des betroffenen Ausländers, sondern auch im humanitären Interesse der Bundesrepublik Deutschland - zu vermeiden. Sie haben die Pflicht, die "Zumutbarkeit" im Sinne des Kindeswohls für die Betroffenen gegen die materielle Schwere einer möglichen Fehlentscheidung abzuwägen.
Der entscheidende Halbsatz
Das heißt: Angenommen ein junges, unbegleitetes Flüchtlingskind - nennen wir es Mehmet oder Neshe - seit Jahren hier lebend und gut integriert, Deutschland als seine Heimat ansehend und hoch motiviert, hier seine Berufs- und eine sichere Lebensperspektive aufzubauen, erhielte mit der Volljährigkeit ein unbefristetes humanitäres Aufenthalts- oder Bleiberecht - so entstünde daraus ernstlich kein Schaden für die Bundesrepublik Deutschland. Andererseits, würden Mehmet oder Neshe ein sicherer Aufenthalt verwehrt und sie dem Risiko einer Abschiebung in eine ungewisse Zukunft ausgesetzt, so wäre das für jedes Kind eine irreversible Benachteiligung und Schädigung, eine nie wieder gut zu machende Lebenskatastrophe.
Was ist der Wert der Kinderrechte, wenn die Diskrepanz zwischen den verbürgten und verheißenen Rechten und der Realität ihrer Inanspruchnahme für eine bestimmte Gruppe von Kindern, den Flüchtlingskindern, immer größer wird? Im Umgang mit dieser schwächsten und gefährdetsten Gruppe von Flüchtlingen zeigen zivilisierte Staaten, wie zivilisiert sie wirklich sind.
Der entscheidende Halbsatz in der so genannten Vorbehalts- oder Interpretationserklärung, mit dem sich die (damalige) Bundesregierung mit ihren Behörden das Recht anmaßte - gegen alle Bestimmungen der Kinderrechtskonvention und gegen jedes Völkerrecht - ich zitiere, "Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen", trägt einen gefährlichen rassistischen Bazillus. Diese in der Praxis der Asylverfahren bei Kinderflüchtlingen zu deutlicher Benachteiligung und behördlicher Willkür führende offene Diskriminierung als Folge der Vorbehaltserklärung lässt sich nicht durch den Hinweis der gegenwärtigen rot-grünen Bundesregierung im Zweit-Staaten-Bericht, diese Interpretationserklärung sei "gegenstandslos", aus der Welt schaffen, sondern nur durch die auch formale, offizielle Rücknahme der Erklärung durch die Bundesregierung. Die Zustimmung der Länder, die vom Innenminister zunächst als "mehrheitlich", später sogar als "einvernehmlich" nötig angesehen wird, ist jedoch nicht erforderlich, weil der Bund über eine grundlegende Entscheidungskompetenz in dieser Frage verfügt.
Wenn die Bundesregierung diese Mitteilung ernst meint, dann sollte sie die einzig richtige Konsequenz folgen lassen: die Vorbehalts- oder Interpretationserklärung im Sinne des Kindeswohls als völker- und menschenrechtsfreundlicher Staat mit hoher Grundrechtskultur auch formal, d.h. rechtsverbindlich, zurückzunehmen.
Hier könnte sich ein neuer Geist und positiver Einstellungswandel beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und beim Bundesgrenzschutz als beispielhaft auch für die Politik des Innenministeriums erweisen.
So sind die ausdrückliche Forderung nach und die Zustimmung zu einem Clearingverfahren für junge Flüchtlinge durch die Regierungsdirektorin und Leiterin des Referats "Steuerung des Asylverfahrens" im Bundesamt, Angelika Wenzl, ebenso zu begrüßen wie die Ausführungen des Polizeioberrats des Bundesgrenzschutzes, Michael Brall (Referat BGS II2 im Bundesministerium des Innern). Er erklärte in seinem Referat "Migration, Schleusungskriminalität sowie Integration" zum Clearingverfahren: "In der Bundesrepublik werden von einigen Bundesländern speziell für unbegleitete Minderjährige entwickelte Erstaufnahmeverfahren betrieben, so genannte Clearingverfahren. Im Clearingverfahren werden neu eingereiste Jugendliche altersgerecht betreut. ... Durch das Clearingverfahren lassen sich auch aussichtslose Asylverfahren unbegleiteter Minderjähriger vermeiden. Dies kommt nicht nur den Jugendlichen zugute, sondern entlastet auch die Behörden."
Der Autor
Heiko Kauffmann, Gründungs- und Vorstandsmitglied der Flüchtlings- organisation Pro Asyl, erhielt 2001 den Aachener Friedenspreis. Im gleichen Jahr erhielt er den Deutschen Kinderschutzpreis "Blauer Elefant" des Kinderschutzbundes. 2002 gründete er mit anderen die "Koalition für Leben und Frieden", mit der zivilgesellschaftliches Engagement unterstützt werden soll. Zuletzt verfasste er (mit Margarete Jäger) den Band "Leben unter Vorbehalt, institutioneller Rassismus in Deutschland". Den Vortrag, der hier gekürzt dokumentiert wird, hielt Kauffmann am Donnerstagabend in Berlin auf einer Veranstaltung, zu der ein Bündnis von Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen ein geladen hatte.
Diese Beispiele positiver Entwicklungen sollten ihre Wirkung auf die politischen Entscheidungsträger nicht verfehlen; sie stellen zugleich eine Aufforderung an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern dar, dem Schutzpostulat für Kinder und Jugendliche zukunftsgerichtet endlich Rechnung zu tragen. Denn wie die Durchführung eines qualifizierten Clearingverfahrens für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ein längst überfälliger Schritt zur Stärkung des Kindeswohls ist, so wird seine Anwendung in der Praxis eine noch größere Wirkung entfalten. Dies wäre richtungsweisend auch für andere in deutlicher Kritik stehende nicht kindgemäße Praktiken wie die Verhängung von Abschiebungshaft. Durch die Abklärung des Kindeswohls im Rahmen von geregelten Verfahren könnte sie für die betroffenen Minderjährigen vermieden werden.
Es wird Zeit
Nach 15 Jahren der beinahe ideologischen Verhärtung über die Anerkennung und Geltung des Kindeswohls auch von Flüchtlingskindern bedarf es von Seiten der verantwortlichen Politiker nur ein wenig politischer Vernunft und moralischer Einsicht, um die eigene Glaubwürdigkeit unter Beweis zu stellen, welche die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vom 16. Oktober 2002 selbst auf den Prüfstand hoben, als sie formulierten: "Menschenrechtliche Grundnormen sind unantastbar und dürfen unter keinen Umständen außer Kraft gesetzt werden. Die Bundesregierung wird darauf hinwirken, dass anstehende Konventionen und Zusatzprotokolle im Menschenrechtsbereich ratifiziert sowie bestehende Vorbehalte zurückgenommen werden. Dies gilt auch für die UN-Kinderrechtskonvention."
Es ist an der Zeit, dass Politik und Zivilgesellschaft die im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl und "staatlichen Interessen" entstandenen Denk- und Handlungsbarrieren aufweichen. Dies setzt allerdings die Bereitschaft der Regierung bzw. des Parlaments voraus, die Rücknahme der Erklärungen zur UN-Kinderrechtskonvention und die Beseitigung der Diskriminierung gegenüber Flüchtlingskindern zu einem Schwerpunkt des vom Weltkindergipfel 2002 von allen Unterzeichnerstaaten geforderten Nationalen Aktionsplans zu machen. Mit dem Versuch, die gravierendsten Verstöße Deutschlands gegen die Kinderrechtskonvention und die Hauptkritikpunkte internationaler und nationaler Gremien und Experten an der deutschen Praxis des Umgangs mit Flüchtlingskindern unter "ferner liefen" zu behandeln und ihre "Reparatur" nicht als ein wesentliches und vorrangiges Ziel für ein kindergerechtes Deutschland zu benennen, würde Deutschland die zentralen Intentionen und Zielperspektiven des Weltkindergipfels verfehlen.
Eine kindgerechte Welt
Setzt die Regierung hingegen auf Offenheit und Dialog und nutzt mögliche Synergieeffekte bei der Abstimmung und Abklärung der verschiedenen Nationalen Aktionspläne (Weltkindergipfel, Aktionsplan gegen Rassismus, Durban-follow-up, Internationale Dekade für eine Kultur des Friedens ...), dann kann die Bundesregierung die im Abschlussdokument des Weltkindergipfels genannte Zielperspektive endlich einlösen, "eine kindergerechte Welt zu schaffen, in der die Grundsätze der Demokratie, der Gleichberechtigung, der Nichtdiskriminierung, des Friedens und der sozialen Gerechtigkeit sowie der Allgemeingültigkeit, Unteilbarkeit und wechselseitigen Abhängigkeit und Verknüpfung aller Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Entwicklung, die Grundlage für eine nachhaltige, menschliche Entwicklung bilden, die das Wohl des Kindes berücksichtigt."
Voraussetzung dafür aber bleibt die rechtsverbindliche Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur Kinderrechtskonvention und die volle Umsetzung ihrer Bestimmungen für Flüchtlingskinder und Kinder ohne deutschen Pass. Eine Schlusspunktregelung, eine humanitäre Bleiberechtsregelung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die hier integriert sind und seit zwei Jahren in Deutschland leben, wäre ein ernstes glaubwürdiges Signal auf dem Weg zu diesem Ziel: eine kindergerechte Welt zu schaffen!
Quelle:http://www.fr-aktuell.de/ |
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Wer keinen Spaß versteht, hat auch keinen Anspruch, ernst genommen zu werden.
-- Bruce Low, 1913 bis 1990, niederländischer Schlagersänge
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Mulder
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Titel:
Verfasst am: 04.12.2004, 20:04 Uhr
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Anmeldungsdatum: 11. Jun 2004
Beiträge: 485
Wohnort: irgendwo in Deutschland
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Emi,
könntest du dich mal kürzer fassen?
Ich denke, das Thema Integration ist noch nicht vom Tisch, aber es muss von beiden Seiten der Wille dazu da sein, um zu funktionieren. |
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Skenderi
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Titel:
Verfasst am: 30.08.2005, 14:38 Uhr
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Anmeldungsdatum: 18. Jul 2005
Beiträge: 811
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salam
super thema finde ich , leider habe ich es spät gesehen !! was mich aber mehr wundert ist das , dass keiner was dazu schreibt ! wieso schreibt niemand von euch was dazu ? wie sieht ihr das denn ?
asalam |
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Antigone
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Titel:
Verfasst am: 08.06.2007, 23:48 Uhr
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Anmeldungsdatum: 05. Jun 2007
Beiträge: 38
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Salaam,
einigen Ausländern fällt das Integrieren sehr schwer. Zu dem sind viele Problemjugendliche nicht ernsthaft daran interessiert, sich anzupassen, was die Situation nicht einfacher machen lässt.
Man sollte schon in den Kinderjahren versuchen die sozialen Schwerpunkte außer Acht zu lassen und diese "Auswandererkinder" bereits in den Kindergärten einzusortieren, wie die deutschen Kinder auch. Es sollten Programme angeboten werden, wo man den Eltern, die weder der deutschen Sprache, noch der Kultur gewachsen sind eine Chance bietet. Am Anfang sollte der Schwerpunkt in der Kommunikation gelegt werden, wo die Konzentration ausschließlich in die Sprache gelegt wird.
Denn mit der Sprache fällt da Verstehen leichter und somit das Tolerieren.
Zur späten Stunde einfach mal was daher geschrieben, hoffe ist etwas verständlich
Lg |
_________________ "Ungeheuer ist viel, doch nichts Ungeheureres als der Mensch."
(Sophokles)
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Wasserfall
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Titel: Re: Thema Integration
Verfasst am: 09.06.2007, 00:53 Uhr
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Anmeldungsdatum: 03. Jun 2007
Beiträge: 27
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Salam,..
das Integrieren fällt heutzutage sehr schwer. Zumal es Gebiete/Ortschaften gibt, in denen nur Ausländer leben und kein bisschen Deutsch gesprochen wird. Ich selbst war mal in diesen Stadtteilen.
Und er ist bedenklich, dass es Menschen gibt, die schon mehr als ein Jahzehnt hier leben und kein Wort deutsch sprechen. Ein bisschen anpassen muss man sich, magam mit Grenzen! Einen Sprachkurs zu besuchen, wäre auch nicht schlecht
Auch hörte ich von Fällen, in denen Kinder eingeschult wurden und zuvor keine Silbe deutsch gesprochen hatten. Die Eltern müssen zusehen, wie sie ihre Kinder integrieren. Da wäre ein Besuch im Kindergarten gar nicht mal so übel Wobei, wenn die finanziellen Mitteln fehlen...., aber das soll sich ja auch bald ändern, wenn ich mich nicht irre lool, irgendwann in ferner Zukunft.
naja,ich merke schon, die Müdigkeit macht sich breit...lol keine Lust mehr, ...
Wasserfall |
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